Rechtsprechung
   OLG Rostock, 07.02.2014 - 1 W 88/13   

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https://dejure.org/2014,2431
OLG Rostock, 07.02.2014 - 1 W 88/13 (https://dejure.org/2014,2431)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07.02.2014 - 1 W 88/13 (https://dejure.org/2014,2431)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07. Februar 2014 - 1 W 88/13 (https://dejure.org/2014,2431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 42 Abs 1 S 1 GKG, § 48 Abs 1 S 1 GKG, § 3 Halbs 1 ZPO
    Gerichtskosten: Festsetzung des Gebührenstreitwerts für eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung des Dienstverhältnisses eines Organmitglieds einer juristischen Person bei fehlenden speziellen Normen; gesetzliche Wertvorschrift für wiederkehrende ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2014, 586
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.06.2005 - III ZR 21/04

    Streitwert für Streitigkeiten über den Bestand eines privatrechtlichen

    Auszug aus OLG Rostock, 07.02.2014 - 1 W 88/13
    a)Mit Recht verweisen allerdings sowohl das Landgericht wie auch beide Parteien für den vorliegenden Fall auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 09.06.2005 - III ZR 21/04, NJW-RR 2006, 213 = NZA 2006, 287, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 24 W 27/11

    Streitwert einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines

    Auszug aus OLG Rostock, 07.02.2014 - 1 W 88/13
    Danach ist der Gebührenstreitwert in Ermangelung spezieller Normen gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzen, da weder das Gerichtskostengesetz noch die Zivilprozessordnung besondere Bestimmungen über die Ermittlung des Gegenstandswerts in Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen oder die Beendigung eines Dienstverhältnisses des bürgerlichen Rechts enthalten (BGH, a.a.O., Tz. 7, 8; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2011 - I-24 W 27/11, Tz. 12, 13 zitiert nach juris).
  • OLG Rostock, 11.12.2003 - 6 U 210/02
    Auszug aus OLG Rostock, 07.02.2014 - 1 W 88/13
    Vielmehr kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine andere Entscheidung jedenfalls dann in Betracht kommen, wenn der andere Vertragsteil vor Ablauf von drei Jahren zu einer ordentlichen Kündigung des Dienstverhältnisses befugt gewesen wäre (BGH, a.a.O. m.w.N.; in diesem Sinne wohl auch OLG Rostock, 6. Zivilsenat, Beschluss vom 11.12.2003 - 6 U 210/02, OLG-NL 2005, 90).
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